Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I.        Allgemeines / Geltungsbereich

 

1.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der BSN Jobst GmbH, einem Unternehmen der Essity-Gruppe (nachfolgend: wir/uns) und Kunden, in denen wir als Verkäufer/Lieferant auftreten und unser Vertragspartner als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB handelt. Ein Verkauf an Verbraucher gemäß § 13 BGB findet nicht statt.

 

2.      Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

II.       Vertragsschluss / Besondere Bestimmungen für das elektronische Bestellportal

 

1.       Unsere Angebote sind freibleibend und ein Zwischenverkauf ist vorbehalten.

 

2.       Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Zugang anzunehmen oder abzulehnen. Übersteigt die von einem Kunden im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung erteilte Bestellung seine zuvor übliche, durchschnittliche Bestellmenge um mehr als 20%, verlängert sich die Frist, innerhalb der wir die Bestellung annehmen oder ablehnen können, auf zwei Wochen ab Zugang der Bestellung. Im Falle einer Ablehnung der Bestellung wird der Kunde innerhalb dieser Fristen benachrichtigt.

 

3.      Für das elektronische Bestellportal gelten die folgenden besonderen Bestimmungen:

 

(i) Das Sortiment unseres Bestellportals stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Angebote abzugeben. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Etwaige Eingabefehler vor Abgabe einer Bestellung können vor dem Absenden der Bestellung überprüft und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion korrigiert werden. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch.

 

(ii) Der Kunde erhält im Falle der Abgabe eines verbindlichen Angebots unverzüglich eine Bestätigung des Empfangs seiner Bestellung per E-Mail. Bei dieser Empfangsbestätigung handelt es sich noch nicht um die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch uns. Bei einer Bestellung über das Bestellportal beträgt die Annahme- oder Ablehnungsfrist zwei Werktage (Montag bis Freitag, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage an unserem Sitz). Im Falle der Ablehnung wird der Kunde innerhalb dieser Frist von uns kontaktiert. Der Status der Bestellung kann später in dem Bestellportal eingesehen werden.

 

III.      Preise und Zahlung

 

1.       Es gelten unsere jeweils aktuellen Preise gemäß gültiger Preisliste bzw. den in dem Bestellportal ausgewiesenen Preisen zuzüglich einer Versandkostenpauschale von derzeit EUR 5,90.

 

2.       Für Verträge mit Kunden mit Sitz in Deutschland: Der Kaufpreis, einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten, ist bei Rechnungseingang sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und ist entweder im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an uns zu zahlen, sofern nicht etwas anders vereinbart wurde. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt am Tag des Geldeingangs auf unserem in der Rechnung angegebenen Konto ein. Die Bezahlung unserer Forderungen in bar ist nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind Nachnahmesendungen. Wird der Kunde per Nachnahme beliefert, hat er die Kosten der Nachnahme zu tragen.

 

 

3.       Für Verträge mit Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden die Zahlungs- und Lieferbedingungen individuell verhandelt.

 

4.       Nach Ablauf des in Absatz 2 genannten oder anderweitig vereinbarten Zahlungszeitraums gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Wir sind sodann berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaigen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

5.       Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall werden wir den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Verzugszinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Verzugszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

6.       Wir sind berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags für uns erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (zum Beispiel bei Verzug des Kunden mit der Zahlung anderer fälliger Rechnungen von uns, Eröffnung Insolvenzverfahren etc.). Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde den Kaufpreis vorab bezahlt oder eine Sicherheit (zum Beispiel Bankbürgschaft) für die Zahlung des Kaufpreises geleistet hat. Für die Zahlung des Kaufpreises oder die Stellung einer Sicherheit können wir eine angemessene Frist bestimmen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

IV.     Eigentumsvorbehalt

 

1.       Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungsendbetrag für die von uns gelieferten Waren zuzüglich Umsatzsteuer) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

 

2.       Der Kunde ist, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus einer Verarbeitung entstehenden Produkte unter Vereinbarung eines unseren Eigentumsvorbehalt sichernden entsprechenden Eigentumsvorbehalts mit seinem Kunden berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) im Wege der Sicherungsabtretung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware gemeinsam mit anderer Ware von dem Kunden zu einem Gesamtpreis veräußert, bezieht sich die Abtretung nur auf den Teil der Forderung, die dem Kunden aus der Veräußerung der Vorbehaltsware resultiert.

 

3.       Der Kunde ist zur Einziehung der aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultierenden Forderung für uns berechtigt. Diese Befugnis endet, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. In diesem Fall dürfen wir selbst die abgetretene Forderung einziehen. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, uns alle für eine Einziehung erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.  

 

4.       Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen unsere offenen Forderungen um mehr als 10%, verpflichten wir uns – auf ausdrückliches Verlangen des Kunden – zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl in Höhe des übersteigenden Betrages.

 

5.       Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hat insoweit der Kunde zu erstatten, sofern und soweit der Dritte uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht zu erstatten vermag.

 

6.       Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ‑ insbesondere Zahlungsverzug ‑ sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche zu verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns bedeuten keinen Rücktritt vom Vertrag.

 

7.       Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist die Ware vom Kunden gegen Verlust und Wertminderung, gegen Vandalismus-, Feuer-, Diebstahl- und Transportgefahr sowie Wasserschäden zu versichern.

 

V.      Gefahrübergang / Lieferung / Kein gesetzliches Widerrufsrecht / Höhere Gewalt und Betriebsstörungen

 

1.       Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über mit der Übergabe der Ware, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, d.h. gerät der Kunde in Gläubigerverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Während des Gläubigerverzugs haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Ware lagert während des Gläubigerverzugs auf Kosten des Kunden, d.h. wir sind berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung für die Lagerung und alle etwaigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Erhaltung zu verlangen.

 

2.       Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager oder Werk (Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2020). Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Teillieferungen, d.h. die Versendung der Ware in mehreren Tranchen sind zulässig, soweit diese für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

3.       Unbeschadet der in Ziffer VI. und VII. dieser AGB beschriebenen Rechte steht dem Kunden – auch im Falle einer Bestellung in unserem internetbasierten Bestellportal – kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g Abs. 1, 355 BGB zu. Etwaige Rücksendungen durch den Kunden werden deshalb ohne unser vorheriges Einverständnis und Beachtung von Versandinstruktionen nicht angenommen.

 

4.       Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Epidemien, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen (z.B. allgemeine Ausgangssperren) oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) bei uns oder unseren Unterlieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. 

 

5.       Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Lieferfristen/-termine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

 

6.       Wenn die Behinderung länger als zwei Monate andauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 

 

VI.     Prüfung der Ware/Gewährleistung

 

1.       Für die Bestimmung des Vorliegens eines Mangels gelten die gesetzlichen Bestimmungen (insb. § 434 BGB). Von einem Mangel im Sinne dieser Vorschriften ist die bestimmungsgemäße Nutzungsdauer unserer Produkte zu unterscheiden. Diese beträgt bei Kompressionsstrümpfen bei richtiger Handhabung (z.B. bei der Pflege, dem An- und Ausziehen) maximal sechs Monate ab Tragebeginn. Materialverschleiß bzw. ‑erschlaffung (z.B. Formverlust und dadurch Nachlassen der Kompressionswirkung) nach Ablauf der Nutzungsdauer stellt daher grundsätzlich keinen Sachmangel dar und löst keine Sachmangelgewährleistungsansprüche aus.

 

2.       Der Kunde hat die Ware nach Übergabe unverzüglich auf offensichtliche Mängel (insb. Vollständigkeit, Transportschäden) zu prüfen und entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich an uns zu melden; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware auch gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen. 

 

3.       Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung, d. h. entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

4.       Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

5.       Die Gewährleistungsfrist für Mängel (vgl. oben Absatz 1) beträgt ein Jahr ab Übergabe. Die in Ziffer VII Abs. 5 geregelten Ausnahmen gelten entsprechend.  

 

6.       Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung in unseren Publikationen und im Bestellportal als vereinbart. Im Übrigen finden die objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB keine Anwendung.

 

7.       Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns und/oder dem Hersteller des jeweiligen Produkts stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

VII.    Schadensersatzhaftung

 

1.       Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen haben, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

2.       Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt von den Beschränkungen des Absatz 1 unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle der Verletzung einer Garantieverpflichtung.

 

3.       Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der von uns dem Kunden erteilten Instruktionen verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde Einsatzbedingungen, die eventuell im Zusammenhang mit Produkten in deren Dokumentationen festgelegt sind, nicht einhält. Sofern wir Mängel beheben, für die wir nicht einstandspflichtig sind, ist diese Fehlerbeseitigung angemessen zu vergüten. 

 

4.       Im Fall des geplanten Weiterverkaufs unserer Produkte durch den Kunden in Staaten außerhalb der Europäischen Union haften wir nicht für die Zulässigkeit eines solchen Exports, das Vorhandensein etwa erforderlicher staatlicher Genehmigungen für die Aus- und Einfuhr sowie die Einhaltung anwendbarer außenwirtschafts- und (medizin‑)produktrechtlicher Bestimmungen. Die Beachtung und Einhaltung sämtlicher nationaler und internationaler Bestimmungen unterliegt der alleinigen Prüfung und Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. staatliche Behörden) auf unser erstes – schriftlich zu begründendes Anfordern – freizustellen, die auf der Verletzung derartiger Bestimmungen beruht.

 

5.       Die Verjährungsfrist für alle Haftungsansprüche beträgt ein Jahr. Ansprüche aus Produkthaftung, der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, Garantien, Arglist sowie aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verjähren nach den gesetzlichen Fristen. 

 

VIII.   Patientendaten

 

1.       Falls im Rahmen der Bestellung Patientendaten an uns übermittelt werden und verarbeitet werden (für die Produktion, Lieferung und Abrechnung), hat der Kunde eigenverantwortlich sicherzustellen, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung dieser Daten die Vorgaben des Datenschutzrechts eingehalten werden. Insbesondere wird der Kunde die Einwilligung der Patienten in die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einholen und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit ergreifen. 

 

2.       Der Kunde hat uns und mit uns verbundene Unternehmen von jeglichen Ansprüchen freizustellen und jegliche Schäden zu ersetzen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht folgen.

 

3.       Zur Einholung der Einwilligung der Patienten in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten stellen wir dem Kunden auf Nachfrage ein Einwilligungsformular zur Verfügung. Patienten sollten das Formular vor der ersten Bestellung und ggf. anschließend mindestens einmal pro Jahr unterzeichnen. Wir haben die relevanten Datenflüsse in dem Formular nach bestem Wissen vollständig und korrekt beschrieben, schließen jedoch jede Haftung für das Formular aus. Der Kunde hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Formular für seine Zwecke ausreicht und alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Ist sich der Kunde insoweit nicht sicher, sollte er Rechtsrat einholen.

 

4.       Während des Bearbeitungs- und Herstellungsprozesses eines Maßproduktes können persönliche Daten von Patienten (Name, Geschlecht, Maße) für Mitarbeiter des Kundendienstes und der Produktion sichtbar sein (z.B. auf dem Etikett). Um eine sichere Speicherung der Patientendaten zu gewährleisten, werden diese Daten in Ausnahmesituationen von den Administratoren unserer IT Hosting Partner eingesehen.

 

IX.     Regulatorische Bestimmungen

 

          Der Kunde unterstützt uns spätestens ab dem 26. Mai 2021 bei sämtlichen regulatorischen Verpflichtungen, die uns nach der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte („MDR“) obliegen. Soweit der Kunde selbst auch Händler im Sinne des Art. 14 MDR ist und/oder in Zukunft sein wird, wird auch der Kunde sämtlichen regulatorischen Verpflichtungen gemäß Art. 14 MDR nachkommen. Der Kunde wird insbesondere (i) mit den zuständigen Behörden auf deren Ersuchen bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren, die mit Produkten verbunden sind, die er auf dem Markt bereitgestellt hat, kooperieren und (ii) uns unverzüglich über alle ihm zugehenden Beschwerden oder Berichte von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Patienten oder Anwendern über mutmaßliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit einem Produkt, das er bereitgestellt hat, informieren.

 

X.      Schlussbestimmungen

 

1.       Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

2.       Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Emmerich, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir haben das Recht, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. 

 

3.       Im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung kann eine Identifizierung des Kunden durch uns nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) erforderlich sein. Der Kunde hat in diesem Fall eine Mitwirkungspflicht und uns entsprechende Nachweise auf Anfrage zu erbringen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Vertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer ausreichenden Identifizierung und Legitimierung des Kunden nach den Vorgaben des GWG zu schließen.

 

4.       Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch bei einem Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

 

5.       Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.